Grundschule Dahme
An unserer Schule lernen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht in Regelklassen. Sonderpädagogischer Förderbedarf heißt, dass eine schwerwiegende, dauerhafte und massive Störung der Sprache, des Lernens oder des Verhaltens vorliegt, die von einem Sonderpädagogen der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle des Landkreises Teltow-Fläming diagnostiziert wurde. Förderbedarf liegt auch dann vor, wenn das Kind eine Körperbehinderung, eine Hör- oder Sehschädigung oder eine geistige Behinderung hat.
Die Förderung dieser Kinder erfolgt entsprechend der personellen und sächlichen Bedingungen möglichst im gemeinsamen Unterricht der Grundschule nach Durchführung eines entsprechenden Förderausschussverfahrens. Für eine Beratung zum gemeinsamen Unterricht stehen die Sonderpädagogen der Schule gern zur Verfügung.
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