Informationen zur Entsorgung des Anlageninhaltes von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Logistik bei der Entleerung der dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) ist Ausgangspunkt für verschiedene Anfragen und Hinweise, die an den WAZ Jüterbog-Fläming herangetragen werden.

 

Um die Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben sowie nichtseparierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen realisieren zu können, müssen die entsprechenden Grundstücke betreten bzw. befahren werden. Dieses gestaltet sich häufig problematisch:

 

  • Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung. Der Grundstückseigentümer muss sich freinehmen, um bei der Entleerung der Grube anwesend sein zu können.
  • Die Grundstücke müssen mit einem Entsorgungsfahrzeug befahren werden, um an die dezentrale Grundstücksentwässerungsanlage zu gelangen. Hierbei können unbeabsichtigt Schäden entstehen.
  • Die Saugleitung des Entsorgungsfahrzeuges wird über das Grundstück verlegt, es müssen Zäune, Pflaster- oder Rasenflächen überquert werden. Auch hierbei können Schäden oder Verunreinigungen entstehen.

 

Diesen zum Teil hohen organisatorischen Aufwand können Sie vermeiden, wenn Sie an Ihrer Grundstücksgrenze einen Saugstutzen installieren. Dieser Saugstutzen ist über eine Saugleitung mit der dezentralen GEA verbunden. Über diese Saugleitung kann die Leerung von der Grundstücksgrenze aus erfolgen. Für Sie als Grundstückseigentümer liegen die Vorteile klar auf der Hand:

 

  • Zur Leerung der GEA muss Ihr Grundstück nicht mehr betreten bzw. befahren werden.
  • Es können keine Verunreinigungen auf dem Grundstück entstehen.
  • Beschädigungen von Zäunen, Rasen- sowie Pflasterflächen oder Gebäudeteilen sind ausgeschlossen.
  • Die Entsorgung muss nicht mehr in Ihrem Beisein erfolgen. Sie sparen wertvolle Zeit, können Ihren Urlaub frei planen.

 

Die Saugleitungen können ober- oder unterirdisch verlegt werden. Der Anschluss wird direkt an der Grundstücksgrenze in ca. 0,40 m Höhe frei zugänglich und sichtbar für das Entsorgungsunternehmen installiert. Eine Prinzip-Skizze sowie technische Hinweise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Seite.

 

Zu bedenken möchten wir weiterhin geben, dass in benachbarten Zweckverbänden nicht nur die Benutzungsgebühr für die Entsorgung des Schmutzwassers sondern auch die für die Entsorgung benötigte Schlauchlänge durch den Grundstückseigentümer zu bezahlen ist. Dem beugen Sie vor, in dem sich der Saugstutzen an der Grundstücksgrenze befindet.


Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an unsere technischen Mitarbeiter.

 

Ihr WAZ Jüterbog-Fläming

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Veröffentlichung

Niederer Fläming
Di, 28. März 2017

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