Aufruf Wahlausschussmitglieder
Aufforderung zur Benennung von beisitzenden Mitgliedern des Wahlausschusses im Wahlgebiet Amt Dahme/Mark
Bekanntmachung der Wahlleitung vom 17.11.2023 gem. §§ 3 und 5 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Gemäß §§ 3 und 5 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahIV) fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes als
beisitzende Mitglieder des Wahlausschusses
zur bevorstehenden Kommunalwahl am 9. Juni 2024
bis zum 20. Dezember 2023
der Wahlleitung des Amtes Dahme/Mark vorzuschlagen.
Werden von den Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen nicht genügend wahlberechtigte Personen als beisitzende Mitglieder vorgeschlagen, so berufe ich die weiteren beisitzenden Mitglieder für den Wahlausschuss und die Wahlvorstände nach meinem Ermessen unverzüglich nach Ablauf der Vorschlagsfrist.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 16 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter als der/dem Vorsitzenden, der Stellvertreterin/dem Stellvertreter der oder des Vorsitzenden und fünf beisitzenden Mitgliedern. Er besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode, fort.
Die beisitzenden Mitglieder der Wahlausschüsse üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlausschuss ausüben.
Zugleich wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Absatz 4 und 5 BbgKWahlG zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit hingewiesen.
Melanie König
stellv. Wahlleitung
Email:
Telefon: 035451/981-11
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