Abkochanordnung aufgehoben! - Achtung! Wichtige Information: Abkochanordnung im Bereich der Gemeinde Lebusa und Schöna-Kolpien

Achtung! Wichtige Information

 

Abkochanordnung 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

Bei einer Routinekontrolle des Trinkwassers im Bereich der Gemeinde Lebusa und Schöna Kolpin wurde eine Verunreinigung mit Enterokokken / Escherichia coli / coliforme Keime festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung entspricht das Trinkwasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

 

Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser

abgekocht werden.

 

Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (z. b. Salatputzen, Zähneputzen), sei es auch nur infolge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.

 

Bei den festgestellten Keimen handelt es sich nicht um Krankheitserreger, sondern um sogenannte Indikatorkeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und Enterokokken) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.

 

Was sind Escherichia coli?

Escherichia coli (E. coli) sind gramnegative Stäbchenbakterien. Sie besiedeln regelmäßig und in größeren Mengen den Dickdarm von gesunden Menschen und warmblütigen Tieren. Der Keim gelangt nur über fäkale Ausscheidungen in die Umwelt. Deshalb gilt E. coli als Indikatorkeim für eine frische fäkale Verunreinigung. Bei Verdacht auf eine fäkale Verunreinigung muss stets aber auch mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass krankheitsauslösende Keime (z. B. Salmonellen) oder Vieren im Trinkwasser vorhanden sein können.

Nach der TrinkwV darf E. coli in 100 ml Wasser nicht nachgewiesen werden.

 

Was sind Enterokokken

Charakterisierung des Parameters: Intestinale Enterokokken gehören zur Familie der Streptococcaceae. Enterokokken sind grampositive, Katalasenegative, fakultativ anaerobe Kettenkokken. Sie besiedeln den Darm von Wirbellosen und Wirbeltieren und können sich auf Pflanzen, im Wasser und im Erdboden befinden. Beim Menschen finden sich vor allem Enterococcus faecalis und Enterococcus faecium. 
Enterokokken gehören auch zur Flora von Insekten; sie wurden auf deren Körper-oberfläche und im Intestinaltrakt nachgewiesen.
Gesundheitliche Bedeutung: Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei einem Nachweis von Enterokokken zu besorgen. 
Nach der TrinkwV dürfen Enterokokken in 100 ml Wasser nicht nachgewiesen werden.

 

Was sind coliforme Keime

Diese Gruppe von Mikroorganismen kann in menschlichen, wie in warm- und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Coliforme Keime können jedoch auch außerhalb des Dickdarmes im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darmes vermehren und längere Zeit überleben. Im Gegensatz zu E. coli, der im Wasser nur aufgrund von frischen fäkalen Verunreinigungen nachzuweisen ist, sind coliforme Keime lediglich ein Hinweis auf eine allgemeine biologisch Verunreinigung des Wassers.

Nach der TrinkwV dürfen coliforme Keime in 100 ml Wasser nicht nachgewiesen werden.

 

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen:

 

Außerhalb der Dienstzeiten : 

Bereitschaftsdienst des HWAZ  0172/3537363

 

Innerhalb der Dienstzeiten: 

Kundendienst 03535 /4019 - 0

 

gern zur Verfügung.

 

Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr HWAZ

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Veröffentlichung

Mi, 08. November 2023

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