Neue LEADER-Förderrichtlinie ab 1. Juli: 215 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raumes

 

Neue LEADER-Förderrichtlinie ab 1. Juli: 215 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raumes

 

Potsdam - Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden LEADER-Richtlinie unterstützt das Land die bestätigten 14 LEADER-Regionen in Brandenburg im Zeitraum der neuen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 mit insgesamt 215 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für das Agrar- und Umweltministerium ein herausragendes Anliegen in der Politik für die ländlichen Regionen.

 

Die Bandbreite möglicher Vorhaben ist breit gefächert und kann sich von den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Mobilität über Bildung, Kultur, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bis zu Gesundheit und Daseinsvorsorge erstrecken. Gefördert werden können insbesondere investive Maßnahmen, die Erstellung von Konzepten und Studien, Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen. Allen geförderten Ideen und angestoßenen Projekten ist jedoch eins gemeinsam: Sie entwickeln den ländlichen Raum Brandenburgs als Lebens- und Wirtschaftsraum weiter und unterstützen beispielsweise Menschen, die den Mut zur beruflichen Selbstständigkeit haben oder mit ihrem ehrenamtlichen Engagement das Vereinsleben gestalten. Die Projekte können von Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Stiftungen oder Kommunen eingereicht werden.

 

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist der wegweisende Baustein zur Stärkung ländlicher Räume. LEADER ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln und vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Das Gebiet der LEADER-Regionen umfasst rund 27.870 Quadratkilometer und ist Heimat von fast 1,4 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburgern (54 Prozent der Gesamtbevölkerung Brandenburgs). Damit wird die ländliche Entwicklung nach dem LEADER-Ansatz auf rund 95 Prozent der Fläche Brandenburgs umgesetzt.

Unter den sieben Merkmalen, die LEADER als Methode von alleinigen Förderprogrammen unterscheidet, ist die Beteiligung der Bevölkerung vor Ort im Sinne des Bottom-up-Ansatzes die bekannteste. Regionale Entwicklungsstrategien, in denen Ziele und Handlungsfelder für die Entwicklung der jeweiligen Region definiert werden, die stetige Begleitung durch ein Regionalmanagement sowie die Planung und Finanzierung von Vorhaben sind neben der umfassenden Beteiligung der Akteurinnen und Akteure in den Regionen weitere Elemente bei der Umsetzung von LEADER.

 

Die Methode kommt an und ist in Brandenburg stark nachgefragt: Seit dem Jahr 2014 wurden für über 2.200 Vorhaben Fördermittel in Höhe von rund 428,4 Mio. Euro, darunter rund 362 Mio. Euro EU-Mittel aus dem ELER zur Verfügung gestellt. Damit wurden in den ländlichen Räumen Brandenburgs Investitionen von insgesamt mehr als 700 Mio. Euro ausgelöst.

 

Regionale Akteurinnen und Akteure identifizieren die Herausforderungen und Bedarfe vor Ort und entscheiden selbst über die Umsetzung konkreter Vorhaben. Durch die Auswahl der Vorhaben über die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) werden regionale Anforderungen und Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie als das zentrale Instrument der ländlichen Entwicklung in Brandenburg berücksichtigt. Die Regionalen Entwicklungsstrategien, die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wurden, bilden das Fundament für die Entwicklung des ländlichen Raumes der nächsten Jahre. Darin haben die Regionen räumliche und inhaltliche Entwicklungsschwerpunkte identifiziert, um den kommenden Aufgaben der nächsten Jahre gewachsen zu sein. Darunter sind Themen wie Digitalisierung, nachhaltige Daseinsvorsorge und die Bewahrung von Brandenburger Natur- und Kulturgütern sowie der sorgsame Umgang mit Ressourcen und die Bewältigung der Anforderungen der Klimakrise.

 

Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region gemäß den Regularien in der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegt. Anträge können online gestellt werden.

 

Weitere Informationen zu LEADER sowie zur LEADER-Richtlinie sind auf der Homepage des MLUK abrufbar.

 

 

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Frauke Zelt

Pressesprecherin

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Dahme/Mark
Mo, 03. Juli 2023

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