Personenstandsurkunde

Kurzinformationen

Allgemeines

 

Zu den Personenstandsurkunden zählen Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandseinträgen.

Eine Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, dass die/den Geburt/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Sterbefall beurkundet hat.

 

Die Fristen für die Aufbewahrung der Personenstandsurkunden im Standesamt sind für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Formulare

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