Bildungsauftrag

Der Bildungsauftrag brandenburgischer Horte – non-formale Bildung für jedes Kind. Frei, aber nicht beliebig. Horterzieher erfüllen die Aufgaben der Horte zwischen familienergänzender Bestimmung und allgemein gesellschaftlichen Zielsetzungen als sozialpädagogische Fachkräfte. Der Bildungsauftrag umfasst die individuelle Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in einem Rahmen, der frei von vorgegebenen Lehrplänen durch eine Hauskonzeption ausgestaltet wird. Beteiligung, Zusammenarbeit und eine kindzentrierte Arbeitsweise sind Grundpfeiler aller Bildungsprozesse im Hort.

 

Der Hort erfüllt seine Funktion und den eigenständigen Auftrag zum Wohle der Kinder, indem er die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungs-, Betreuungs-, Erziehungs-und Bildungsaufgaben unterstützt. Darüber hinaus fördert der Hort grundschulpflichtige Kinder, indem er ihnen Erfahrungen außerhalb des familiären Rahmens ermöglicht. Den  sozialpädagogischen Bildungsauftrag erfüllt der Hort durch die Bezugnahme auf die Grundsätze der elementaren Bildung.

 

Die familienergänzende Orientierung einerseits und das Gebot der Anwendung eigener sozialpädagogisch begründeter Fachlichkeit andererseits, einschließlich der darin enthaltenen Abgrenzung von schulpädagogischer Fachlichkeit.