Bauleitplanung
Rechtliche Grundlagen
"Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind
durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne [...] zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern." (§ 1 Abs. 1 ROG)
Dabei wird diese Aufgabe nicht nur auf Ebene des Bundes (Gesamtraum Deutschland) als oberste Ebene der Raumordnung umgesetzt, sondern auf weitere untergeordnete Planungsebenen verteilt:
Ebene der Landes- und Regionalplanung:
Auf der Ebene des Landes, bspw. das Land Brandenburg, und einer regionalen Ebene, bspw. die Region Havelland-Fläming, wird die "überörtliche" Planung in einem Landesentwicklungsplan und einem Regionalplan dargestellt. Um der o. g. Planungsaufgabe gerecht zu werden und sich an die überörtlichen Planungen anzupassen, können auf kommunaler Ebene entsprechende Bauleitpläne erstellt werden.
Ebene der Bauleitplanung:
Die unterste Ebene der Raumordnung, die Ebene der Kommunen, wird als Ebene der Bauleitplanung bezeichnet.
Diese Bauleitpläne sind zum einen Flächennutzungspläne, welche für das gesamte Gemeindegebiet vorbereitend aufgestellt werden und die Art der Bodennutzung darstellen (bspw. Bauflächen, Grünflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, ... ). Auch im Amtsgebiet Dahme/Mark werden momentan Flächennutzungspläne für die vier amtsangehörigen Gemeinden aufgestellt.
Zum anderen gibt es verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne, welche rechtsverbindliche und konkrete, parzellenscharfe Festsetzungen zur städtebaulichen/gemeindebaulichen Ordnung enthalten (bspw. konkrete Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Abstandsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Sondergebiete für Windenergienutzung...). Im Rahmen der Bauleitplanung können ebenso baurechtliche Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (sog. "Innenbereichssatzungen") festgesetzt werden. Diese bieten der Gemeinde ergänzend zur Bebauungsplanung verschiedene Möglichkeiten, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten. Auch im Amtsgebiet Dahme/Mark wurden und werden verschiedene Bebauungspläne oder Innenbereichssatzungen aufgestellt.
Neben den eben erläuterten formellen (gesetzlich geregelten) Planverfahren, gibt es zusätzlich sogenannte informelle Planungsinstrumente, um die Entwicklung einer Gemeinde zu steuern. Diese agieren meist in Ergänzung zu den formellen Verfahren und werden in Form von Konzepten dargestellt. Ein Beispiel ist das erarbeitete "integrierte Stadtentwicklungskonzept" für die Stadt Dahme/Mark.
Öffentliche Auslegungen
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nonnendorf - Wiepersdorfer Weg
förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Ergänzungssatzung (Stand August 2024)
Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung
Geoportal
Das Geoportal des Amtes Dahme/Mark ist Teil der Internetplattform des Amtes Dahme/Mark und stellt Geodaten, -dienste und -informationen des Amtes Dahme/Mark zur Verfügung. Für die Darstellung geografischer Informationen nutzt das Amt Dahme/Mark Geodienste der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.
Kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) konnten vorhandene Daten:
Bebauungspläne
(Gewerbegebiet Luckauer Chaussee Dahme/Mark, Windenergienutzung, Wohngebiet Scheunenreihen und Scheunenfeldweg Dahme/Mark, Vorhaben- und Erschließungsplan Schlossklinik Dahme/Mark),
Flächennutzungspläne
(Dahme/Mark mit Schwebendorf und Zagelsdorf),
Satzungen
(Abrundungssatzungen, Sanierungsgebiet),
Umweltdaten
(FFH-, Natur-, Landschafts-, Vogel- und Großschutzgebiete)
Rad- und Skaterwege der Gemeinden des Amtes Dahme/Mark
Points of Interest
(Parkplätze, Bushaltestellen, Ärzte, Apotheken, Banken, Bildungseinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, Gewerbebetriebe, ...)
Löschwasserentnahmestellen
zu verkaufende kommunale Grundstücke und Gebäude
digitalisiert werden.
Die Lage der jeweiligen Daten wird über die "Kartenanwendung" im Geoportal durch Einblenden der entsprechenden Karte sichtbar. Weiterhin stehen Ihnen die WMS und WFS Dienste zu den Plänen unter "Geodienste" im Geoportal zur Verfügung. Alle Daten sind ausschließlich informativ. Sie ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Amtsverwaltung Dahme/Mark, Tel. 035451 - 981 0.
Flächennutzungspläne
Flächennutzungspläne, sind vorbereitende Bauleitpläne, welche für das gesamte Gemeindegebiet vorbereitend aufgestellt werden und die Art der Bodennutzung darstellen (bspw. Bauflächen, Grünflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, ...).
Innerhalb des Amtsgebietes wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Windkraftanlagen errichtet. Die amtsangehörigen Gemeinden (Ihlow, Dahmetal, Niederer Fläming und Stadt Dahme/Mark) sehen sich hinsichtlich der Errichtung weiterer Windkraftanlagen einem hohen Entwicklungsdruck ausgesetzt, um einerseits im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Ausübung ihrer Planungshoheit den energie- und umweltpolitischen Zielen der Bundes- sowie Landesregierung des Landes Brandenburg gerecht zu werden sowie anderseits die Errichtung von Windenergieanlagen mit zu steuern. Die Gemeinden haben somit in der Vergangenheit Planungskonzepte zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in den Flächennutzungsplänen erarbeitet.
Neben der Windenergie spielt auch zunehmend die Thematik Solarenergie eine Rolle. In Teilbereichen sind für die Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auch die Änderung der Flächennutzungspläne notwendig, um hier entsprechende Sondergebiete auszuweisen.
Allgemein dient der Flächennutzungsplan natürlich dazu die Flächennutzungen innerhalb der Ortslagen und bebauten Bereich festzulegen, durch gemischte Bauflächen, Wohnflächen oder auch gewerblichen Bauflächen.
Unter folgenden Links finden Sie nähere Informationen zu den Verfahrensständen der FNP:
Flächennutzungsplan der Stadt Dahme/Mark
Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow
Flächennutzungsplan der Gemeinde Dahmetal
Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederer Fläming
Hinweis: Die abgeschlossenen Flächennutzungsplanverfahren sind ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportals des Amtes Dahme/Mark unter Bauleitplanung geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)
Bebauungspläne | Innenbereichssatzungen
Bebauungspläne sind verbindliche, baurechtschaffende Bauleitpläne, welche rechtsverbindliche und konkrete, parzellenscharfe Festsetzungen zur städtebaulichen/gemeindlichen Ordnung enthalten (bspw. konkrete Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Abstandsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Sondergebiete für Windenergienutzung ...).
Im Rahmen der Bauleitplanung können ebenso baurechtliche Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (sog. "Innenbereichssatzungen") festgesetzt werden. Diese bieten der Gemeinde ergänzend zur Bebauungsplanung verschiedene Möglichkeiten, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuerend zu gestalten.
Unter folgenden Links finden Sie nähere Informationen zu abgeschlossenen Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen:
Hinweis: Die abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren sind ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportals des Amtes Dahme/Mark unter "Planung" der jeweiligen Gemeinde geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)
Erneuerbare Energien
Windenergie
(noch in Arbeit)
Solarenergie
Grundsatzbeschlüsse für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in den Gemeinden des Amtes Dahme/Mark
Aufgrund der kommunalen Planungshoheit kommt den Kommunen zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eine besondere Bedeutung zu. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die Flächennutzung durch PV-FFA im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern.
PV-FFA sind bauliche Anlagen und bedürfen einer bauplanungsrechtlichen Absicherung und Baugenehmigung. Um die mit der Energiewende einhergehenden zahlreichen Anfragen abarbeiten zu können, haben die Gemeinden des Amtes Dahme/Mark Grundsatzbeschlüsse zur Schaffung von Planungsrecht für PV-FFA ausgearbeitet. Diese Grundsatzbeschlüsse dienen seither der Politik und auch der Verwaltung als Grundlage für die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren und auch für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-FFA. Diese Grundsatzbeschlüsse und auch entsprechende Änderungen wurden im Amtsblatt für das Amt Dahme/Mark bekannt gemacht.
Damit einhergehend ist eine Transparenz, unter welchen Bedingungen künftig in dem jeweiligen Gemeindegebiet Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von PV-FFA eingeleitet werden können.
Bei den im Grundsatzbeschluss aufgeführten Kriterien handelt es sich nur um Bedingungen zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Welche weiteren Anforderungen an das Vorhaben zu stellen sind, wird im weiteren Verfahren ermittelt, insbesondere im Rahmen der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum konkreten Planentwurf. Im Grundsatzbeschluss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Abschluss des Planungsverfahrens nicht besteht und auch durch den Grundsatzbeschluss nicht begründet wird (vgl. § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB)
Grundsatzbeschluss für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Stadt Dahme/Mark
Grundsatzbeschluss für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Gemeinde Niederer Fläming
Grundsatzbeschluss für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Gemeinde Ihlow
Grundsatzbeschluss für die Schaffung von Planungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in der Gemeinde Dahmetal
Stadtentwicklung | Stadtsanierung
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg ist Dahme/Mark vor allem durch die historische Altstadt mit den vielen stadtbildprägenden Bauten bekannt. Zur Sanierung und Erneuerung dieser Bausubstanzen hat sich hier in den letzten Jahren einiges getan.
Unter den folglich aufgeführten Punkten können Sie sich vielfältig über die Stadtentwicklung und Stadtsanierung informieren:
Unser Sanierungsgebiet "Altstadt Dahme/Mark" Hier erhalten Sie Informationen zur Sanierungssatzung, der Abgrenzung des Sanierungsgebietes sowie zu den Ausgleichsbeträgen | |
Das INSEK- Stadtentwicklungskonzept fasst die Entwicklungsfortschritte und -ideen von Dahme/Mark zusammen, um die Stadtentwicklung heute und zukünftig steuern und planen zu können. | |
Unsere Stadtentwicklungsbroschüren Werfen Sie einen Blick auf 25 Jahre Stadtentwicklung, zusammengefasst in verschiedenen Broschüren | |
Seit 2015 findet einmal im Jahr der Tag der Städtebauförderung statt, auch in Dahme/Mark wurde Stadtentwicklung erlebbar gemacht. | |
Aktivierung Altstadtimmobilien - Abschlussbericht | |
AG "Niederer Fläming" |
Hinweis: Das Sanierungsgebiet Altstadt ist ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportal des Amtes Dahme/Mark unter Bauleitplanung "Sanierungsgebiet" geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)