Informationen zum aktuellen Stand Körbaer Teich

Ein Blick auf den Körbaer Teich aus der Vogelperspektive, oben: April 2021 / unteres Bild: ca. 6 Monate zuvor

Seit über einem Jahr gibt es nun aktiv Bemühungen, den Körbaer Teich als ein Wahrzeichen der Dahmer und Schliebener Region, als Ausflugsziel sowie Bade- und Angelgewässer naturnah wiederzubeleben. Dieser Anlass soll genutzt werden, um einen zusammenfassenden Rückblick zu geben:

 

Ende Februar 2020 fiel mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark (Nr. STVV/086/2020) auf Basis des Antrags der Fraktion FWG/CDU der Startschuss für die Gründung einer interkommunalen Zusammenarbeit, um Themen wie Wasserzuführung und -erhalt sowie mögliche gemeinsame Interessen zur Entwicklung eines sanften Tourismus am und um den Körbaer Teich gemeinde- bzw. amtsübergreifend anzugehen.

 

Daraufhin verständigten sich der Amtsdirektor des Amtes Schlieben, Andreas Polz, sowie der Amtsdirektor des Amtes Dahme/Mark, David Kaluza, in einem ersten Auftaktgespräch am 12.05.2020.

 

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten hinsichtlich des formellen Zustandekommens dieser Zusammenarbeit konnte der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Bildung und interkommunale Zusammenarbeit im Oktober 2020 mit der nun offiziellen „Arbeitsgemeinschaft Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“ vereinbart werden.

 

Auch die Wahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft wurde vollzogen. Neben den beiden Hauptverwaltungsbeamten, Amtsdirektor Andreas Polz und Amtsdirektor David Kaluza, als ständige Mitglieder wurden durch die jeweiligen gemeindlichen Gremien insgesamt 11 Mitglieder entsandt, davon zwei Mitglieder aus dem Kreis der Interessengemeinschaft „Rettet den Körbaer Teich“:

 

Mitglieder Stadt Dahme/Mark,

vertreten durch das

Amt Dahme/Mark

Mitglieder Gemeinde Lebusa,

vertreten durch das

Amt Schlieben

Amtsdirektor David Kaluza

Amtsdirektor Andreas Polz

Jochen Kreißler

Thomas Brockmeier

Rainer Dornow

Heiko Fieber

Rico Oppitz

Marko Kaule

André Weigt

Marcus Klee

Michael Müller

Barbara Köhler

 

Ingo Szalai

 

Zwischenzeitlich ist natürlich schon einiges passiert.

Bis zum ersten Treffen der „Arbeitsgemeinschaft“ am 10.07.2020 wurden auf der Körbaer Seite erste Schilfschnittarbeiten und Arbeitseinsätze zur Reinigung der Strandbereiche durchgeführt. Auch ein erster Pumpversuch auf Körbaer Gemarkung wurde gestartet, musste aber aufgrund zu eisenhaltiger Wasserwerte abgebrochen werden.

 

Parallel dazu wurde Kontakt mit dem Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming aufgenommen, sowie die Zustimmung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes (HWAZ) eingeholt, um die seit 1983 vorhandene BrunnenanIage bei Schöna-Kolpien wieder in Betrieb zu nehmen und weitere Pumpversuche abzustimmen. Der erste dreiwöchige Pumpversuch konnte somit am 06.07.2020 beginnen. Anfang August 2020 erfolgte die Auswertung mit dem Umweltamt und insofern positiver Resonanz, dass ein zweites Testprogramm mit Wasserstandsmessungen an verschiedenen Pegelbrunnen vereinbart werden konnte.

Dieses sollte letztlich der Überwachung eventueller Veränderungen der oberen Grundwasserleiter dienen. Eine Reaktion der Pegelbrunnen aufgrund des Pumpversuches hätte eine Negierung der Erweiterung der bestehenden Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Folge. Würde keine Reaktion erfolgen, besteht die Möglichkeit, die wasserrechtliche Erlaubnis per Antrag an das Umweltamt/untere Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming zu erweitern.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch der Ortsbeirat Schöna-Kolpien über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise informiert sowie am 11.09.2020 eine Informationsveranstaltung im Ortsteil Schöna-Kolpien organisiert.

 

Der zweite Pumpversuch konnte somit am 26.10.2020 beginnen. Gemäß der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis wurden bis Ende November 2020 ca. 43.800 m³ Wasser gefördert und über den Rohrteichgraben sowie Schönaer Graben, dem Körbaer Teich zugeführt. Seitens des Umweltamtes wurde diese Vorgehensweise stetig überwacht und eine weitere Wasserentnahme aus der Brunnenanlage Schöna für den Körbaer Teich als sinnvoll erachtet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat sich vor diesem Hintergrund dazu entschlossen per Beschluss vom 10.12.2020 (Beschluss-Nr. STVV/154/2020) die Brunnenanlage vom HWAZ für einen zukünftigen Betrieb zu übernehmen und die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Für die Brunnenanlage wurde somit die Leitung zum Schönaer Graben (Verrohrung), sowie das Stromkabel für den künftigen Betrieb der Pumpe ins Erdreich verlegt, sodass künftig die Pumpe nicht mehr mit einem Dieselaggregat betrieben werden muss.

 

Auf Grundlage dieser Beschlussfassung hatte das Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming am 21.12.2020 die weitere Grundwasserentnahme vorläufig freigegeben.

In den Herbst- und Wintermonaten erfolgten ebenfalls in Abstimmung mit der unteren Naturschutz- , der unteren Wasser- und der unteren Abfallbehörde des Landkreises Teltow-Fläming die Schilfmahd sowie Arbeiten zum Entfernen und Entsorgen des organischen Teichsediments. Die Kosten für die Entsorgung des organischen Teichsediments auf der Dahmer Seite wurden durch die Stadt Dahme/Mark getragen. Die Wasserzufuhr musste dabei zwischenzeitlich unterbrochen werden.

 

Anfang Februar 2021 konnte nach Klärung des inhaltlichen Umfangs mit der unteren Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Die Pumpversuche hatten nach Aussage des Umweltamtes bei einer Pumprate von 50 m³/h keine Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Bei Pumpunterbrechungen stieg der Grundwasserspiegel innerhalb weniger Minuten wieder auf Ausgangswert an (16,80 m Flurabstand), dieser Zustand blieb über die gesamte Pumpdauer stabil. Die untere Wasserbehörde empfiehlt daher eine jährliche Entnahmemenge von 200.000 m³. Die Grundwasserentnahme konnte somit wieder aufgenommen werden.

 

Innerhalb der letzten Monate sind durch die Wasserzufuhr von insgesamt fast 200.000 m³ beachtliche Erfolge zu verzeichnen. Der Wasserstand des Körbaer Teichs hat annähernd seinen Pegel vor der Trockenperiode erreicht und viele der bereits verloren geglaubten Pflanzen und Tiere sind zurückgekehrt. Im gemeinsamen Treffen der unteren Wasser- und Naturschutzbehörden am 05.05.2021 wurden diese Erfolge bestätigt. Einvernehmlich wurde sich für eine Einstellung des Pumpbetriebs/zweiten Pumpversuches am 12.05.2021 aufgrund der bevorstehenden Sommersaison und der damit verbundenen hohen Verdunstungsrate im Vergleich zur Wasserzufuhr geeinigt. Die Hoffnung ist groß, eine ausreichende Bespannung erreicht zu haben, um gut durch den Sommer zu kommen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft tagte seitdem in regelmäßigen Abständen, um sich stetig über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmenfortschritte auszutauschen, sich mit vorhandenen Konzepten, Untersuchungen und agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen auseinanderzusetzen und weitere Maßnahmen und Prioritäten entsprechend der Zielsetzung zu beraten.

 

Letztlich sind der Körbaer Teich und die umliegende Niederungslandschaft des Schweinitzer Fließ Schutzgebiete oder Teile von Schutzgebieten (Naturschutzgebiet Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ, Landschaftsschutzgebiet Körbaer Teich und Lebusaer Waldgebiet; Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Schweinitzer Fließ) und somit strengen Umgangsverordnungen und Schutzzwecken unterlegen.

 

Weder die Gemeinde Lebusa noch die Stadt Dahme/Mark sind finanziell in der Lage, diese Maßgaben/Maßnahmen sicherzustellen. Die Arbeitsgemeinschaft wird hier auf jeden Fall an das Land Brandenburg, als Verordnungsgeber für die Bereitstellung finanzieller Mittel, herantreten.

 

Nichts desto trotz sind diese bisherigen Erfolge, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, allein Ihrem ehrenamtlichen Engagement sowie Ihrer Bereitstellung von Spendengeldern zu verdanken!

Nur so konnten Aufräumaktionen stattfinden und die bisherigen Maßnahmen finanziert werden. Um auch weitere Maßnahmen und Planungen für den Erhalt des Körbaer Teiches angehen zu können, ist jede finanzielle Hilfe unerlässlich!

 

Spendenkonto des Amtes Schlieben:

 

IBAN:            DE84 1203 0000 0000 6395 00

BIC:               BYLADEM 1001

Betreff:         Körbaer Teich

 

Körbaer Teich im April 2021

 

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

Thomas Willweber                                                 David Kaluza

Bürgermeister                                                         Amtsdirektor

Stadt Dahme/Mark                                               Amt Dahme/Mark