Wahlschein
Landtagswahlen Brandenburg am 22. September 2024
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.
Ihren Wahlschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr an der angegebenen Stelle eingegangen sein müssen.
Sie können die Briefwahl auch mittels der nachstehenden Onlinefunktion beantragen: