Grundsteuer

Kurzinformationen

Grundsteuer

 

Die Grundsteuer wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben. Es wird nach Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke unterschieden.

 

Berechnung  der  Grundsteuer:

 

Messbetrag     x    Hebesatz der Gemeinde   =   Grundsteuer  

 

Ersatzbemessung:

 

Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein maßgeblicher Einheitswert nicht festgestellt ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung nach der Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage). Das Formular zur Selbsterklärung nach der Ersatzbemessung wird dem Steuerpflichtigen bei Anzeige durch die Amtsverwaltung Dahme/Mark zugesandt.

 

 

Wichtiges zur Erhebung und Zahlung:

 

Die Grundsteuer wird durch den Steuerbescheid erhoben.

Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer bzw. bis zum 31.12. des Jahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

 

Rechtsgrundlagen

Formulare

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