Wohnberechtigungsbescheinigung
Kurzinformationen
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Formulare
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